Leistungen
Rechtliche Betreuung
Im Rahmen einer gerichtlich angeordneten rechtlichen Betreuung unterstütze und vertrete ich volljährige Menschen in den festgelegten Aufgabenbereichen. Maßgeblich sind der Wille, die Wünsche und die individuelle Lebenssituation der betreuten Person.
Verfahrenspflegschaft
Als Verfahrenspfleger nehme ich die Interessen betroffener Personen in betreuungsgerichtlichen und unterbringungsrechtlichen Verfahren unabhängig wahr. Ich ermittle den Willen der betroffenen Person, erläutere das gerichtliche Verfahren und bringe ihre Interessen gegenüber dem Gericht zur Geltung.
Was rechtliche Betreuung umfasst – und was nicht
Was rechtliche Betreuung umfasst
• Organisation und Koordination geeigneter Hilfen
Was rechtliche Betreuung nicht umfasst
Rechtliche Betreuung ist keine persönliche Pflege, Alltagshilfe oder soziale Begleitung. Nicht zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
• Pflege oder Körperpflege
• Putzen, Einkaufen, Kochen oder Wäschewaschen
• Fahrdienste und persönliche Besorgungen
• regelmäßige persönliche Begleitung zu Arztterminen
• Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit oder ein Krisennotdienst
• Besuchsdienste, Freizeitgestaltung oder Gesellschaft leisten
• Vermittlung familiärer Konflikte oder Mediation