RECHTLICHE BETREUUNG
Die Ausgangssituation der Menschen kann dabei sehr verschieden sein. Beispielsweise erfolgt der Einsatz, wenn der Mensch aufgrund von Demenz, Suchterkrankung, geistiger Behinderung oder einer akuten Psychose nicht in der Lage ist, seine oder ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln.
Der Wille und die Wünsche des oder der Betreuten stehen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit. Mit dem reformierten Betreuungsrecht, das Anfang 2023 in Kraft getreten ist, wurde den betreuten Menschen endlich eine stärkere Fokussierung auf den Wunsch, wie ihr eigenes Leben aussehen soll und somit wesentlich mehr Selbstbestimmung zugesprochen. Meine Aufgabe ist es, die Menschen durch die Übernahme der rechtlichen Angelegenheiten dabei zu unterstützen, ihr Leben nach den eigenen Vorstellungen zu führen. Wenn es möglich ist, ist das oberste Ziel der Zusammenarbeit, dass die Menschen auch wieder ohne die rechtliche Betreuung ihr Leben führen können, da die Unterstützung auch als Eingriff in die Grundrechte angesehen werden muss.
Die Grundaufgaben der rechtlichen Betreuung sind zum Beispiel:
- Rechtliche Vertretung in den genau festgelegten Aufgabenkreisen (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung), die das Gericht anordnet.
- Organisation und Steuerung von Hilfen: geeignete Unterstützungsangebote anstoßen (z.B. Pflegedienst, Reha, betreutes Wohnen) und mit Beteiligten abstimmen
- Vermögensverwaltung im Rahmen des Aufgabenkreises: laufende Zahlungen sicherstellen, Verträge prüfen, abschließen, kündigen, Vermögen sichern
- Behörden- und Sozialleistungsangelegenheiten: Anträge stellen, Bescheide prüfen, Widersprüche, Kommunikation mit Ämtern führen
- Gesundheitliche Entscheidungen vertreten: Einwilligungen/Entscheidungen nach dem Willen der betreuten Person treffen und Behandlungen koordinieren
- Wohn- und Aufenthaltsangelegenheiten regeln: Mietthemen, Heim-/Einrichtungswechsel, Sicherung des Wohnraums, Kontakt zu Vermietern/Einrichtungen
- Rechtsverkehr und Post/Fristen: wichtige Schreiben bearbeiten, Fristen wahren, notwendige Erklärungen abgeben, ggf. Rechtsmittel einlegen
Keine Aufgaben der rechtlichen Betreuung, aber häufig erwartet, sind zum Beispiel:
- Pflegeleistungen oder Körperpflege erbringen (waschen, anziehen, Medikamente verabreichen)
- Haushalt führen (putzen, einkaufen, kochen, Wäsche)
- Fahrdienste übernehmen oder Kleidung ins Krankenhaus bringen
- Begleitung zu Arztbesuchen als persönliche Betreuung (z.B. als Begleitperson im Wartezimmer/Behandlungsraum) - die rechtliche Betreuung regelt primär die rechtlichen Angelegenheiten und Entscheidungen, nicht die praktische Begleitung
- Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit oder Krisenintervention wie ein Notdienst
- Soziale Betreuung/Freizeitgestaltung (Besuchsdienste, Ausflüge, "Gesellschaft leisten")
- Konflikte in der Familie lösen oder vermitteln (Mediation)
- Landkreis Märkisch-Oderland: Betreuungsbehörden Strausberg und Diedersdorf
- Landkreis Oder-Spree: Betreuungsbehörde für den Bereich der Gemeinde Woltersdorf, Gemeinde Schöneiche, Amt Grünheide, Amt Spreenhagen
- Bezirk Lichtenberg von Berlin
Die Registrierung als Berufsbetreuer erfolgte durch die Betreuungsbehörde Strausberg.
Vor einer Bestellung bitte ich Sie um die Kontaktaufnahme. Dabei gerne telefonisch oder per E-Mail, um einen Telefontermin zu vereinbaren:
Telefon: 0174 - 5176 703