VERFAHRENSBEISTANDSCHAFT
Bitte beachten Sie, dass ab sofort keine neuen Verfahrensbeistandschaften geführt werden.
Als Verfahrensbeistand bringe ich gem. §§ 158 ff. FamFG die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren ein und begleite sie für die Dauer des Verfahrens. In diesen geht es häufig um Umgangs- und Sorgerechtskonflikte zwischen den Eltern, um mögliche Kindeswohlgefährdungen oder um die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder der Jugendhilfe.
Dabei steht das Interesse, das sich aus dem Willen und dem Wohl des Kindes ergibt, im Vordergrund.
In der Regel spreche ich ebenso mit anderen an dem Verfahren beteiligten Personen (insbesondere den Eltern und beispielsweise den Geschwistern oder Großeltern) sowie Institutionen (z.B. dem Jugendamt, der Kita, der Schule oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie) und unterstütze dabei, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Stets bleiben auch hierbei die Kindesinteressen im Fokus.