VORMUNDSCHAFT
Bitte beachten Sie, dass keine Vormundschaften bzw. Ergänzungspflegschaften mehr übernommen werden.
Die Bestellung als Berufsvormund für ein Kind bzw. eine:n Jugendliche:n erfolgt durch das entsprechende Familiengericht. Je nach der individuellen Situation übernehme ich Teile der Personensorge in Form einer Ergänzungspflegschaft oder die gesamte Personen- und Vermögenssorge in Form der Vormundschaft.
Die Ausgangssituation der Heranwachsenden kann dabei sehr verschieden sein. Beispielsweise erfolgt der Einsatz, wenn
- die Eltern aufgrund von Behinderungen oder psychischen Erkrankungen nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben,
- der Entzug und die Übertragung (von Teilen) der elterlichen Sorge zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung notwendig ist,
- die Eltern verstorben sind oder
- die Eltern nicht erreich- und greifbar sind, z.B. bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.
In allen Fällen, in denen es möglich ist, wird ebenfalls mit den Kindeseltern zusammengearbeitet.
Ungeachtet der Gedanken der Erwachsenen sind die Interessen, Wünsche und Anliegen der Kinder und Jugendlichen elementar. Mit dem reformierten Vormundschaftsrecht, das Anfang 2023 in Kraft getreten ist, wurden den Heranwachensen zurecht maßgebliche Rechte zugesprochen.
Beziehung, Kommunikation und Partizipation stehen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit.
Grundlage in der Begleitung der jungen Menschen ist immer die UN-Kinderrechtskonvention.